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   BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65   

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https://dejure.org/1965,2218
BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65 (https://dejure.org/1965,2218)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1965 - 1 StR 262/65 (https://dejure.org/1965,2218)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 262/65 (https://dejure.org/1965,2218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit wegen Unzuchttreibens - Strafbarkeit wegen Missbrauchs zur Unzucht - Masturbation in Gegenwart eines Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2308
  • MDR 1966, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Unzuchttreiben oder Mißbrauch zur Unzucht im Sinne der §§ 175, 175 a Nr. 3 StGB kommt nicht in Betracht, wenn zwischen dem erwachsenen Täter, der sich selbst befriedigt, und dem Jugendlichen, der sich auf das reine Zusehen beschränkt, kein Einvernehmen hergestellt ist, das auch die innere Anteilnahme des Jugendlichen an dem unzüchtigen Vorgang in sich schließt (Ergänzung zu BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]).

    Eine derartige Beziehung kann schon dadurch geschaffen werden, daß der Täter den Minderjährigen dazu verführt, ihm bei dem Vorgang der Selbstbefriedigung in Kenntnis seiner eigenen wollüstigen Absicht zuzusehen (BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; BGH Urt. v. 21. September 1965 - 1 StR 312/65 -).

  • BGH, 23.03.1960 - 2 StR 86/60

    Verurteilung wegen Unzucht und Erregung öffentlichen Ärgernisses - Abänderung

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Hierbei kommt es in subjektiver Hinsicht nicht darauf an, ob dem Minderjährigen strafrechtliche Schuld vorzuwerfen ist; es genügt vielmehr, wenn er dazu veranlaßt worden ist, in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewußt hervorzurufen (BGHSt 2, 40; BGH Urt. v. 23. März 1960 - 2 StR 86/60 -).

    An einem Unzuchttreiben oder einem Mißbrauch zur Unzucht im Sinne der §§ 175, 175 a Nr. 3 StGB fehlt es allerdings dann, wenn zwischen dem sich selbst befriedigenden erwachsenen Täter und dem Jugendlichen, der sich auf das reine Zusehen beschränkt, kein Einvernehmen hergestellt worden ist, das auch die innere Anteilnahme des Jugendlichen an dem unzüchtigen Vorgang in sich schließt, wenn es sich also etwa nur darum handelt, daß der Jugendliche zufällig und gegen seinen Willen dazu gebracht wird, Augenzeuge der Unzucht zu worden (vgl. BGH Urt. v. 23. März 1960 - 2 StR 86/60 -).

  • BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -).
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Hierbei kommt es in subjektiver Hinsicht nicht darauf an, ob dem Minderjährigen strafrechtliche Schuld vorzuwerfen ist; es genügt vielmehr, wenn er dazu veranlaßt worden ist, in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewußt hervorzurufen (BGHSt 2, 40; BGH Urt. v. 23. März 1960 - 2 StR 86/60 -).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -).
  • BGH, 13.11.1953 - 2 StR 456/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 312/65

    Versehentliche Normenverwechslung bei der Urteilsabfassung

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Eine derartige Beziehung kann schon dadurch geschaffen werden, daß der Täter den Minderjährigen dazu verführt, ihm bei dem Vorgang der Selbstbefriedigung in Kenntnis seiner eigenen wollüstigen Absicht zuzusehen (BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; BGH Urt. v. 21. September 1965 - 1 StR 312/65 -).
  • BGH, 02.11.1955 - 1 StR 378/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Im vorliegenden Fall kann jedoch die fehlende Angabe der Mindestzahl den Bestand des Urteils nicht gefährden, da dem Angeklagten nach dem festgestellten Sachverhalt immerhin mit Sicherheit zahlreiche Einzelfälle innerhalb eines festumgrenzten Zeitraums zur Last fallen und er hierfür nur mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1955 - 1 StR 378/55 - Urt. v. 19. Januar 1954 - 1 StR 648/53 -).
  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Im vorliegenden Fall kann jedoch die fehlende Angabe der Mindestzahl den Bestand des Urteils nicht gefährden, da dem Angeklagten nach dem festgestellten Sachverhalt immerhin mit Sicherheit zahlreiche Einzelfälle innerhalb eines festumgrenzten Zeitraums zur Last fallen und er hierfür nur mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1955 - 1 StR 378/55 - Urt. v. 19. Januar 1954 - 1 StR 648/53 -).
  • BGH, 15.11.1956 - 4 StR 364/56
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
    Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -).
  • BGH, 24.03.1971 - 3 StR 5/71

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht zwischen Männern

    Ein Unzuchttreiben im Sinne dieser Bestimmung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn zwischen dem erwachsenen Täter und dem Jugendlichen kein Einvernehmen hergestellt ist, das auch die innere Anteilnahme des Jugendlichen an dem unzüchtigen Vorgang in sich schließt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 262/65).
  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 4/71

    Fortgesetzte Erregung geschlechtlichen Ärgernisses - Verletzung des Schamgefühls

    Damit konnte sein Treiben, wie das Landgericht ausführlich dargelegt hat, mühelos von Nachbarn und Passanten gesehen werden (vgl. BGHSt 11, 282; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 262/65).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 137/67

    Heranziehen eines Sachverständigen zur Beurteilung des Geisteszustandes des

    Im vorliegenden Fall kann jedoch die fehlende Angabe der Mindestzahl den Bestand des Urteils nicht gefährden, da dem Angeklagten nach dem festgestellten Sachverhalt mit Sicherheit eine große Zahl von Einzelhandlungen innerhalb des fest umgrenzten Zeitraumes von den Osterferien 1964 bis zum Ende der Weihnachtsferien 1965 zur Last fällt und das Landgericht hierfür eine Strafe ausgesprochen hat, die im untersten Bereich des Strafrahmens des § 176 Abs. 2 StGB liegt (BGH Urt. v. 12. Oktober 1965, 1 StR 262/65).
  • BGH, 08.11.1966 - 5 StR 518/66

    Notwendigkeit eines Beschlusses bei der Ablehnung eines Antrages zur Durchführung

    Zwar kann der Minderjährige Unzucht im Sinne dieser Bestimmung auch dann treiben , wenn er dem unzüchtigen Tun des Täters lediglich zusieht (vgl. BGHSt 8, 1 ff [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54], BGH NJW 1965, 2308).
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